An der ordentlichen Generalversammlung am 24. Juni 2020 wurde die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien beschlossen und die Änderung im Handelsregister eingetragen. Damit die neuen Namenaktien wie die bisherigen Inhaberaktien in elektronischer Form in die jeweiligen Depotkonti der Aktionäre ausgeliefert werden können, verlangt die SIX SIS, dass in den Statuten festgehalten wird, dass die Namenaktien als Wertrechte und Bucheffekten ausgestaltet werden.

Weiter beantragt der Verwaltungsrat die Schaffung von genehmigtem Kapital, wobei das bereits genehmigte Kapital von CHF 102888.80 / 1028888 Namenaktien verlängert und um zusätzlich CHF 100000 / 1000000 Namenaktien auf CHF 202888.80 / 2028888 Namenaktien erhöht wird.

Für die Abstimmung über diese Anpassungen der Statuten beruft der Verwaltungsrat am 10. Dezember 2020 um 10.00 Uhr eine ausserordentliche Generalversammlung der InnoMedica Holding AG ein. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie kann diese jedoch nur unter Ausschluss des Aktionariats stattfinden. Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Rechte schriftlich auszuüben.

Für die gültige schriftliche Stimmabgabe müssen folgende Dokumente bis Mittwoch, 9. Dezember 2020 bei InnoMedica per Post eintreffen:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Abstimmungsformular zur schriftlichen Stimmabgabe – ausserordentliche Generalversammlung 2020

  • Hinterlegungsausweis mit Sperrvermerk 10. Dezember 2020 der Depotbank. Für Aktien, die treuhänderisch bei InnoMedica verwahrt werden, übernimmt InnoMedica die Bestätigung des Aktienbesitzes und ist kein zusätzlicher Hinterlegungsausweis nötig.

 

Aktionärinnen und Aktionäre senden die oben erwähnten Dokumente an nachfolgende Adresse:

InnoMedica Schweiz AG
Andrea Zurkirchen
Gesellschaftsstrasse 16
Postfach 2553
3001 Bern