Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat der Verwaltungsrat zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre sowie der Mitarbeitenden entschieden, dass diese nicht persönlich an der ordentlichen Generalversammlung am 24. Juni 2020 teilnehmen, sondern ihre Rechte ausschliesslich schriftlich ausüben können.
Auch die neuen Aktien der Kapitalerhöhung 2020 sind stimmberechtigt.

Für die gültige schriftliche Stimmabgabe müssen folgende Dokumente bis Dienstag, den 23. Juni 2020 bei InnoMedica per Post eintreffen:

  • unterzeichnetes Abstimmungsformular im Original
  • Hinterlegungsausweis mit Sperrvermerk 24. Juni 2020 der Depotbank
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (ID oder Pass) bzw. Handelsregisterauszugs (Firmen)

Aktionärinnen und Aktionäre senden die oben erwähnten Dokumente an nachfolgende Adresse:

InnoMedica Schweiz AG
Andrea Zurkirchen
Gesellschaftsstrasse 16
Postfach 2553
3001 Bern

Für Aktien, die bei InnoMedica verwahrt werden oder im Rahmen der Kapitalerhöhung 2020 neu gezeichnet wurden, übernimmt InnoMedica die Bestätigung des Aktienbesitzes und ist kein zusätzlicher Hinterlegungsausweis nötig.